UVV – Unfallverhütung
… lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen!

Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ FEM 4.004 (ehemals BGV D 27) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte, sowie die für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Nicht nur die Vorschriften sondern auch der verantwortliche Umgang mit den eingesetzten Geräten und seinem Bedien- und Arbeitspersonal machen eine regelmäßige Überprüfung dieser technischen Arbeitsgeräte und Hilfsmittel erforderlich!

Herstellerübergreifend stehen folgende Punkte auf unserem Prüfplan:

Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.

Fahrbremse und Feststellbremse: Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirk­samkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.

Radbolzen, Bereifung und Luftdruck, Fußabweiser.

Rahmen und Traversen (Schweißnähte), Befestigung des Gegengewichtes und des Hubgerüstes am Fahrgestell, Tragfedern und Federlagerungen, Anhängekupplung.

Schaltschloss oder Zünd- bzw. Anlassschloss, Fahrschalter und Betäti­gungseinrichtungen, Deichselkopfschalter bei Mitgänger-Flur­förderzeugen, Hupe.

Bei elektrischem Antrieb:

Sicherungen und Leitungen (z.B. keine geflickten Sicherungen, keine über­brückten Sicherungselemente, Isolationsschäden, Befestigungen), Befesti­gungselemente der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung.

Beim Antrieb von Verbrennungsmotoren:

Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauch­freiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter).

Soweit Anhänger verwendet werden, sind auch bei diesen Fahrwerk und Kupplungsgestänge zu prüfen.

Fahrerstandschutz bei Standflurförderzeugen. Schutzdach für den Fahrer, Lastschutzgitter sofern vorhanden (Befestigung, Zustand).

Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage, sofern vorhanden.

Werden Anbaugeräte abwechselnd für verschiedene Hochhubwagen und Gabel­stapler verwendet, sind besondere Prüfblätter zu verwenden.